2.6.3 1 Stieleiche - Quercus robur
Das Naturdenkmal steht an einer Hecke in der Feldflur nördlich Neubeckum.
Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) und dient der Erhaltung der Stieleiche
(Stammdurchmesser ca. 1,4 m), die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnet.
E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 320 Flurstück: 64 tlw.